Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ferienunterkunft / Vermieter

 

Ferienwohnung Gipfeltraum, Vorderbrandstr. 1, 83471 Berchtesgaden 

 

c/o Lisa Leinweber, Voßkuhler Str. 82, 26629 Großefehn 

 

Für die Nutzung der Ferienwohnung Gipfeltraum gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen: 

 

 

1. GELTUNGSBEREICH

 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung der Ferienunterkunft zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Vermieters. 

 

2. BUCHUNG

 Die Buchung der Ferienunterkunft kommt durch die Buchungsbestätigung zustande, welche dem Gast im Anschluss an die Buchung (online, schriftlich oder telefonisch) übermittelt wird. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist die Buchung somit rechtskräftig. Mit der Buchung werden außerdem die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Hausordnung,  welche dem Gast im Vorfeld zugänglich gemacht wurden, akzeptiert. 

 

3. AUFENTHALT

 Die Ferienunterkunft inklusive Inventar und die zum Haus gehörenden Einrichtungen sind vom Gast pfleglich zu behandeln. Die Reinigung der Ferienunterkunft ist während der Mietzeit vom Gast selbst vorzunehmen. Der Gast hat außerdem darauf zu achten, dass beim Verlassen der Wohnung die Fenster geschlossen, die Lichter ausgeschaltet und die Heizkörper zurückgedreht sind. Für Schäden, die hier durch Nichtbeachtung entstehen, ist der Gast (auch für seine Mitreisenden) voll umfänglich verantwortlich. 

 

Die Nutzung der Ferienunterkunft ist den bei der Buchung angegebenen Gästen vorbehalten. Eine Untervermietung und Überlassung der Ferienunterkunft an Dritte ist nicht erlaubt.  

 

Während des Aufenthaltes gilt die dem Gast zur Kenntnisnahme zugesendete Hausordnung. 

Bei Verstößen gegen die AGBs oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf eine anteilige Rückzahlung oder eine Entschädigung besteht nicht. 

  

4. ZAHLUNG

 Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienunterkunft und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden Preise des Vermieters zu zahlen. Es wird eine Anzahlung in Höhe 20 % der Gesamtsumme innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Der Restbetrag ist bis spätestens 14 Tage vor Anreise zu zahlen. Beide Zahlungen sind auf das Konto des Vermieters, das in der Buchungsbestätigung genannt ist, zu überweisen.  Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtpreis vor Anreise zu überweisen.  Im Falle eines Zahlungsverzuges erhält der Gast eine Zahlungserinnerung.  

 

5. KAUTION / SICHERHEITSLEISTUNG 

Für unsere Ferienwohnungen erheben wir eine erstattbare Kaution, in Höhe von 100 €. 

 

Die Kaution dient als Sicherheitsleistung für eventuell verursachte Schäden oder Verschmutzungen die deutlich nicht dem vereinbarten besenreinen Verlassen der Wohnung entsprechen (siehe Hausordnung). 

 

Die Kaution ist vorab per Überweisung zu entrichten (siehe Buchungsbestätigung). 

 

Nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Ferienwohnung – insbesondere ohne Schäden, fehlende Gegenstände oder übermäßiger Verschmutzung – wird die Kaution innerhalb von 7 Tagen nach Abreise vollständig zurückerstattet. 

Sollte eine zusätzliche Reinigung, Reparatur oder Ersatzbeschaffung notwendig sein, behält sich die Vermieterin das Recht vor, die entsprechenden Kosten mit der Kaution zu verrechnen. 

 

Auf Wunsch erhält der Gast eine transparente Aufstellung über einbehaltene Beträge. 

So stellen wir sicher, dass alle Gäste unsere Wohnung in einwandfreiem Zustand genießen können – und jeder seinen Urlaub bei uns unbeschwert beginnen kann. 🌿

 

6. RÜCKTRITT/STORNO

Der Gast hat kein kostenfreies Rücktrittsrecht. Bei einem Rücktritt ist der Gast verpflichtet, 

einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der folgenden Aufstellung: 

 

Stornierungsgebühren * 

Bis 60 Tage vor Anreise 50% des Übernachtungspreises 

Ab 30 Tage vor Anreise 80% des Übernachtungspreises 

Ab 15 Tage vor Anreise 90% des Übernachtungspreises 

 

Auf Kulanzbasis kann ein angemessener Teil des fristgerecht bezahlten Stornobetrages auf Kulanzbasis bei einem zukünftigen Aufenthalt in der Ferienwohnung Gipfeltraum angerechnet werden (nicht übertragbar). 

 

Für die entstandenen Aufwände wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 € berechnet. 

 

Geleistete überschüssige Zahlungen werden abzüglich der Bearbeitungsgebühr erstattet.

 

Ein Rücktritt ist zudem schriftlich zu erklären.  

 

* Der Vermieter wird nach erfolgtem schriftlichen Rücktritt, die Wohnung auf allen Buchungsportalen und der eigenen Webseite wieder zur Verfügung stellen. Bei einer vollständigen Ersatzbuchung entstehen dem Gast keine Stornokosten. Wird der ursprüngliche Buchungszeitraum nicht oder nicht vollständig neu vermietet, werden dem Gast die ausfallenden Mietkosten als Stornokosten gemäß obiger Regelung in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt sobald eine vollständige Ersatzbuchung vorliegt oder der ursprüngliche Buchungszeitraum abgelaufen ist. 

 

Der Vermieter kann die gebuchte Leistung im Falle von höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände, die den gebuchten Aufenthalt unmöglich machen, kündigen. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung des Mietpreises. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Eine Haftung für Reise- und Hotelkosten ist ebenfalls ausgeschlossen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. 

 

7. AN- UND ABREISE 

Die gebuchte Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 15 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis 10 Uhr freizugeben. Die Ferienwohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Der Abfall ist aus der Wohnung zu entfernen und entsprechend den Mülltrennungsregeln zu entsorgen. Benutztes Geschirr/Besteck/Töpfe sind gereinigt und abgetrocknet zu verräumen. 

 

Die Geschirrspülmaschine ist ausgeräumt und sauber zu hinterlassen. 

 

Sollten diese Punkte nicht beachtet werden, behält sich der Vermieter das Recht vor, den erhöhten Mehraufwand dem Gast in Rechnung zu stellen, mindestens jedoch 50 €.  

 

8. INTERNET  

Der gestellte Internetzugang (WLAN ) ist eine Gratisleistung des Vermieters und bei Ausfall in keinem Fall ein Regresspunkt.  

 

9. HAFTUNG

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind ausgeschlossen. Auch für den Verlust von Gegenständen oder Diebstahl im Haus oder auf dem Grundstück wird vom Vermieter keine Haftung übernommen.  

 

Für vom Gast oder seinen Mitreisenden verursachte Schäden an der Wohnung oder an der Einrichtung, haftet der Gast. Der Gast verpflichtet sich, im Falle eines Schadens die voll umfängliche Verantwortung für die vollständige Schadensregulierung zu übernehmen. Der Gast übernimmt die Kommunikation mit seiner Versicherung. Sollte es durch den vom Gast zu verantwortendem Schaden zu Mietausfällen kommen, haftet der Gast auch vollumfänglich für diesen, inklusive evtl. Schadensersatzansprüchen der nachfolgenden Gäste/Mieter.  

 

Das Haus verfügt über eine zentrale Schließanlage. Dem Gast wird ein Schlüssel zur Wohnung für die Dauer des Aufenthaltes zur Verfügung gestellt.. 

 

Beim Verlust des Schlüssels für die Ferienunterkunft wird eine Gebühr in Höhe von mindestens 70 € fällig. Sollten die Wiederbeschaffungskosten höher ausfallen, wird dieser Betrag gemäß Rechnungsvorlage dem Gast in Rechnung gestellt. 

 

10. SCHRIFTFORM

Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Es wurden außerdem keine mündlichen Absprachen getroffen. 

 

11. SALVATORISCHE KLAUSEL

 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach der Kenntnisnahme unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzungen möglichst nahekommen, welche die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. 

 

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.  

 

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